DR. CHRISTIAN P. ZIMMERMANN
Rechtsanwalt
Projekte realisieren.
Umweltrelevante
(Groß-)Projekte bedürfen einer kompetenten und zielgerichteten juristischen Begleitung. Wir helfen bundesweit, Ihr Projekt schnell und rechtssicher zu realisieren.
Energie freisetzen.
Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft) müssen rechtlich so gestaltet sein, dass Streit vermieden und die Investitionen langfristig gesichert sind. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Verträge und setzen auch den Anschluss ihrer EE-Anlage rechtlich durch.
Recht verteidigen.
Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, vertreten wir Sie vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten sowohl in Eil- als auch in Hauptsacheverfahren, z.B. bei Verpflichtungsklagen zur Erlangung der Genehmigung sowie zur Abwehr belastender Nebenbestimmungen und Anordnungen.
Umwelt- und Planungsrecht
Unser Ziel ist es, dass Ihr Vorhaben möglichst schnell und rechtssicher
realisiert wird.
In einem Netzwerk mit Fachgutachtern können wir Hindernisse frühzeitig identifiziert und rechtliche belastbare Lösungen erarbeitet werden. Zu unseren Schwerpunkten zählen das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Emissionshandel, das Natur- und Artenschutzrecht sowie das (Bau-)Planungsrecht.
Energierecht
Wir begleiten Projektierer von Photovoltaik- und Windkraftanlagen von Projektbeginn bis zur Übertragung des fertiggestellten Projekts an die Investoren. Zu unseren Leistungen zählt die dingliche Sicherung von Nutzungsrechten, die Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen, Netzanschlussverträgen, Sondernutzungs-vereinbarungen und Stromlieferverträgen.
Öffentliches Wirtschaftsrecht / Verwaltungsrechtliche
Nebengebiete
Aufgrund unserer verwaltungsrechtlichen Expertise sind wir regelmäßig auch in anderen Bereichen den Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie im Beamtenrecht tätig. Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit betrifft aktuell die Gewährung bzw. Rückforderung von Corona-Hilfen.
Vertretung vor den
Verwaltungsgerichten
Der beste Rechtstreit ist der, der vermieden werden kann. Das ist jedoch nicht immer möglich - vor allem seitdem das Klagerecht für Verbände eingeführt wurde.
Wird die Genehmigung von Dritten angegriffen, mit unberechtigten Nebenbestimmungen versehen oder werden Sie mit Anordnungen konfrontiert, vertreten wir Sie im gerichtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
KONTAKT
Kanzlei Dr. Christian P. Zimmermann
Jungfernstieg 50
20354 Hamburg
Fon 040 - 69 63 83 680
Fax 040 - 69 63 83 699
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